Die Förderung

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Förderung nach AFBG

  • Die Fortbildungen an unserer Akademie zum Immobilienfachwirt (IHK) und Immobilienbetriebswirt (Diplom EIA) können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finanziell gefördert werden. Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und in einem Darlehen, dass unter bestimmten Bedingungen teilweise erlassen werden kann. Nähere Infos erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort, im Internet unter www.meister-bafoeg.info oder bei der kostenlosen Infohotline: 0800 622 36 34.

    Genauere Infos über die Förderung von EIA Lehrgängen finden Sie in nachfolgender PDF.

Bildungsprämie

  • Mit Bildungsschecks werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

    Verschiedene Landesprogramme richten sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben. Interessierte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.

    Auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.

    Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in Internet unter http://www.bildungspraemie.info oder bei der kostenlosen Infohotline: 0800 2623000.

Bildungsurlaub

  • Unsere Studienmodule sind als Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung staatlich anerkannt, so dass auf der Grundlage des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetzes (SWBG) für diese Maßnahmen Bildungsurlaub bei dem Arbeitgeber beantragt werden kann.

Begabtenförderung Berufliche Bildung

  • Die Begabtenförderung Berufliche Bildung unterstützt begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen. Auf dieser Grundlage können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung ein Stipendium erhalten. Sie müssen unter 25 Jahre sein und entweder eine sehr gute Abschlussprüfung abgelegt haben oder aber durch den Betrieb oder die Berufsschule vorgeschlagen werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer IHK bzw. sind Broschüren dazu beim Bundesministerium für Bildung und Forschung erhältlich unter www.bmbf.de.