Anrechnung von Prüfungsleistungen der EIA bei der Fachwirteprüfung (IHK)

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IHK Saarland rechnet EIA Prüfungsleistungen bei der IHK-Immobilienfachwirteprüfung an


Die IHK Saarland rechnet im Rahmen der Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/-in (IHK) die an der Europäischen Immobilien Akademie, Saarbrücken e.V. erbrachten Prüfungsleistungen zum/zur Immobilienwirt/in (Diplom E.I.A.) an. Wer diese EIA Prüfung bestanden hat, wird bei der Prüfung zum Immobilienfachwirt/in (IHK) bei der IHK Saarland von folgenden Prüfungsbestandteilen nach § 3 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in(IHK) vom 25. Januar 2008“ befreit:

- Immobilienbewirtschaftung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)

- Bauprojektmanagement (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)

- Marktorientierung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)

Eine Anrechnung wird von der IHK Saarland nur dann erfolgen, wenn die Prüfungsdauer der Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (Diplom E.I.A.) sechs Zeitstunden beträgt und sich auf Inhalte der Studienmodule Geprüfte/r Immobilienmakler/in, Geprüfte/r Immobilienverwalter/in und Immobilien-Projektentwicklung bezieht. Die übrigen Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 1 bis 3 der genannten Verordnung sowie die mündliche Prüfung zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) müssen vor der IHK Saarland abgelegt werden.