Vom "Geprüften Immobilienfachwirt (IHK) zum Immobilienbetriebswirt (Diplom EIA)"
Europäische Immobilien Akademie erkennt IHK Fachwirteprüfung an Wer in der Immobilienbranche einen beruflichen Aufstieg plant, hat unter der Vielzahl der Fortbildungsangebote die Qual der Wahl. Eine bundesweit anerkannte Möglichkeit, um sich auf verantwortungsvolle Positionen in der Immobilienwirtschaft vorzubereiten, ist die Fortbildung zum/zur „Geprüften Immobilienfachwirt/-in (IHK)“. Diese Prüfung erkennt die Europäische Immobilien Akademie als Zwischenprüfung beim Studium zum/zur Immobilienbetriebswirt/-in (Diplom EIA) an.
Die Europäische Immobilien Akademie (EIA) mit ihren Studienorten in Saarbrücken, Berlin, Leipzig und Köln bietet über die Fortbildung zum/zur „Geprüften Immobilienfachwirt/-in (IHK)“ hinaus ein Studium mit der Abschlussqualifikation „Immobilienbetriebswirt/-in (Diplom EIA)“ an. Im Rahmen dieses Studiums wird in einer ersten Phase mit den Studienmodulen „Geprüfte/r Immobilienmakler/in“, „Geprüfte/r Immobilienverwalter/in“, „Immobilien-Projektentwicklung“ und „Unternehmensführung“ auch auf die Prüfung zum Immobilienfachwirt (IHK)“ vorbereitet. Der zweite Teil des Studiums umfasst die Studienmodule „Wertermittlung“, „Management von Gewerbeimmobilien“ und „Auslandsimmobilien“. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Studiums dürfen die Absolventen den Titel „Immobilienbetriebswirt/-in (Diplom EIA)“ tragen.
Der IHK-Abschluss „Geprüfter Immobilienfachwirt“ wird von der EIA als Zwischenprüfung anerkannt. Wer diese IHK-Prüfung bei einer anderen Bildungseinrichtung abgelegt und bestanden hat, kann an der EIA das Studium zum/zur Immobilienbetriebswirt/-in (Diplom EIA) fortsetzen. Damit trägt die Europäische Immobilien Akademie dem bundes- und europaweiten Trend Rechnung, Abschlüsse von anderen Bildungsträgern anzuerkennen und auf das EIA-Studium anzurechnen. Unter Einbeziehung dieser Anrechnungsmöglichkeit sind zur Erlangung der Abschlussqualifikation „Immobilienbetriebswirt/-in (Diplom EIA) statt sieben nur drei Studienmodule erforderlich.


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