Die EIA ist eine Bildungseinrichtung, die staatlich anerkannt ist. Sie erfüllt somit die Anforderungen, die § 2a AFBG an den Träger der Maßnahme stellt. Eine Vielzahl an Fortbildungsabschlüssen im Präsenz-Studium können gefördert werden, so z.B. „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)“, „Diplom Immobilienberater/in (EIA)“, „Diplom Immobilienbetriebswirt/in (EIA)“ aber auch der Online-Lehrgang „Diplom Immobilienverwalter/in (EIA)“.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 40 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Über die Differenz zwischen Zuschuss und Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht ein Anspruch auf ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW). Das Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und mindestens zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei. Hat der Darlehensnehmer die Fortbildungsprüfung bestanden, wird ihm zusätzlich zu dem Zuschuss in Höhe von 40 % nochmals 40 % des noch ausstehenden Darlehensbetrages erlassen.
Über die Einzelheiten des Förderantrages für Präsenz- und Online-Lehrgänge informiert Sie die Studienleitung der EIA.