AGB der Europäischen Immobilien Akademie

1. AGB Präsenz-Lehrgänge

2. AGB Online-Lehrgänge

3. AGB Seminare

4. AGB Webinare

5. AGB Online-Audio-Paket

6. AGB Fallbeispiele 

 

1. AGB Präsenz-Lehrgänge

Vorbemerkung Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Lehrgang und der Annahme/Bestätigung der Anmeldung durch die Europäische Immobilien Akademie (im Folgenden EIA genannt) zustande. Die Lehrgangsdauer bestimmt sich nach der Terminplanung. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. 1. Zahlung der Lehrgangsgebühr Maßgeblich sind die Lehrgangsgebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung. Grundsätzlich sind die Lehrgangsgebühren zum ersten Lehrgangstag fällig. Die Gebühren können im Einzelfall mit gesonderter Vereinbarung auf mehrere Ratenzahlungstermine (je nach Dauer des Lehrgangs und Höhe der Lehrgangsgebühr) gemäß einem Zahlungsplan verteilt werden. Die jeweilige Rate ist fällig zu den auf dem Zahlungsplan aufgeführten Ratenzahlungsterminen. Kommt ein Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so ist die gesamte dann noch offene Lehrgangsgebühr sofort zur Zahlung fällig. Hinweis zu AFBG und weiteren Fördermitteln: Der Vertrag wird grundsätzlich zwischen der EIA und dem Teilnehmer geschlossen, ausschließlich dieser ist zahlungsverpflichtet. Die Fälligkeit der jeweiligen Lehrgangsgebühr ist nicht abhängig von der Zuwendung etwaiger Fördermittel an den Teilnehmer – diese dienen ausschließlich seiner Refinanzierung. Verschiebungen der Fälligkeit bedürfen zu Genehmigung ausschließlich der Schriftform u.U. ist eine temporäre Sicherheit zu erbringen. IVD-Mitglieder erhalten bei den Lehrgangsgebühren eine Ermäßigung nach Anfrage und gesonderter Festlegung. 2. Umfang der Lehrgangsgebühr/Umbuchungsgebühr Die Lehrgangsgebühren beinhalten u.a. die persönliche Studienberatung, die Bearbeitung von Förderunterlagen, soweit dieses der EIA möglich ist, sowie die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten mit Angaben zu Inhalt und Dauer des Lehrgangs etc. In den Lehrgangsgebühren sind nicht enthalten die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur (soweit sie nicht Bestandteil des Studienmaterials ist), die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen, die Prüfungsgebühren. Bei Teilnahme an einer Diplomprüfung werden in Abhängigkeit des jeweiligen Abschlusses Prüfungsgebühren nach gesonderter Festlegung erhoben. Eine Umbuchung ist bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn möglich. Für die Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. 3. Zulassungsbedingungen zu Diplomprüfungen Für eine Zulassung zu einer Diplomprüfung hat der Teilnehmer einen mittleren Bildungsabschluss sowie zwei Jahre berufspraktische Erfahrungen in der Immobilienbranche nachzuweisen. Die EIA behält sich vor, in Ausnahmefällen andere Vorbildungen und berufliche Tätigkeiten als gleichwertig anzuerkennen. 4. Rücktritt/Kündigung des Studienvertrages durch den Teilnehmer Vor Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, löst aber nachfolgend benannte vom Teilnehmer zu zahlende Ausfallgebühren aus: Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei der EIA und der Höhe der Lehrgangsgebühr.

  • Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Lehrgangsbeginn entsteht eine Ausfallgebühr von 50 Euro.
  • Bei Rücktritt vom 13. bis zu dem Tag vor Lehrgangsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 200 Euro.
  • Bei Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginns sind die vollen Lehrgangsgebühren zu zahlen.

Nach Lehrgangsbeginn ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB. Jedoch scheiden für den Teilnehmer solche Kündigungsgründe aus, welche im Rahmen des dem Teilnehmer vertraglich zufallenden Risikos (wie z.B. intellektuelle Leistungsfähigkeit, Krankheit etc.) liegen. Die Rücktritts-/Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt des Teilnehmers ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der EIA. 5. Rücktritt/Kündigung des Studienvertrages durch einen Teilnehmer mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ein kostenloses Rücktrittsrecht bei Arbeitsaufnahme und Nichtförderung. 6. Rücktritt/Kündigung durch die EIA/Teilnehmerausschluss Die EIA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder der Lehrgang aus anderen Gründen, die die EIA nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Lehrgangsabsage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere kann der Teilnehmer kein Schadenersatz für Übernachtungskosten und Ähnliches geltend machen. Der EIA steht ferner ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. Ziffer 7 der AGB zu. 7. Lehrgangsdurchführung Der Unterricht wird entsprechend dem angekündigten Programminhalt durchgeführt. Die EIA behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Die EIA behält sich vor, einzelne Unterrichtstermine, nicht die Lehrgangsveranstaltung insgesamt, zu verschieben oder abzusagen und den Dozenten zu wechseln. Dies berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitgehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. 8. Hausordnung/Teilnehmerpflichten Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, einzuhalten. Teilnehmer die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, den Unterricht stören oder Zahlungen nicht pünktlich leisten, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die EIA kann in diesem Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr wird durch den Ausschluss nicht berührt. 9. Haftung Die EIA ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die EIA für sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der EIA beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht des Vertrages beruhen. Für Unfälle während des Lehrgangs und auf dem Weg zur oder von der Unterrichtsstätte übernimmt die EIA keine Haftung. Die EIA haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmer zum Lehrgang mitgebrachten Gegenstände. 10. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Lehrgangsorganisation. Diese Daten werden nach der Beendigung des Lehrgangs unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wieder gelöscht. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während Feiern und Veranstaltungen der EIA Fotos von ihm gefertigt und auch ohne weitere vorherige Zustimmung im Rahmen von werbenden Darstellungen der EIA veröffentlicht werden können. 11. Schrift-/Textform Es gilt ausschließlich die Schriftform, bei Online-Anmeldung die Textform. Mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Schriftliche Ergänzungen und/oder Streichungen innerhalb der AGB und der Anmeldung sind grundsätzlich unwirksam. Vorbehaltliche Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam 12. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Saarbrücken. 13. Gültigkeit (salvatorische Klausel) Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird durch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam.

2. AGB Online-Lehrgänge

Vorbemerkung Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Lehrgang und der Annahme/Bestätigung der Anmeldung durch die Europäische Immobilien Akademie (im Folgenden EIA genannt) zustande. Die Lehrgangsdauer bestimmt sich nach der Terminplanung. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. 1. Zahlung der Lehrgangsgebühr Maßgeblich sind die Lehrgangsgebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung. Grundsätzlich sind die Lehrgangsgebühren zum ersten Lehrgangstag fällig. Die Gebühren können im Einzelfall mit gesonderter Vereinbarung auf mehrere Ratenzahlungstermine (je nach Dauer des Lehrgangs und Höhe der Lehrgangsgebühr) gemäß einem Zahlungsplan verteilt werden. Die jeweilige Rate ist fällig zu den auf dem Zahlungsplan aufgeführten Ratenzahlungsterminen. Kommt ein Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so ist die gesamte dann noch offene Lehrgangsgebühr sofort zur Zahlung fällig. Hinweis zu AFBG und weiteren Fördermitteln: Der Vertrag wird grundsätzlich zwischen der EIA und dem Teilnehmer geschlossen, ausschließlich dieser ist zahlungsverpflichtet. Die Fälligkeit der jeweiligen Lehrgangsgebühr ist nicht abhängig von der Zuwendung etwaiger Fördermittel an den Teilnehmer – diese dienen ausschließlich seiner Refinanzierung. Verschiebungen der Fälligkeit bedürfen zu Genehmigung ausschließlich der Schriftform u.U. ist eine temporäre Sicherheit zu erbringen. IVD-Mitglieder erhalten bei den Lehrgangsgebühren eine Ermäßigung nach Anfrage und gesonderter Festlegung. 2. Umfang der Lehrgangsgebühr/Umbuchungsgebühr Die Lehrgangsgebühren beinhalten u.a. die persönliche Studienberatung, die Bearbeitung von Förderunterlagen soweit dieses der EIA möglich ist, sowie die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten mit Angaben zu Inhalt und Dauer des Lehrgangs etc. In den Lehrgangsgebühren sind nicht enthalten die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur (soweit sie nicht Bestandteil des Studienmaterials ist), die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen, die Prüfungsgebühren. Bei Teilnahme an einer Diplomprüfung werden in Abhängigkeit des jeweiligen Abschlusses Prüfungsgebühren nach gesonderter Festlegung erhoben. Eine Umbuchung ist bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn möglich. Für die Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. 3. Zulassungsbedingungen zu Diplomprüfungen Für eine Zulassung zu einer Diplomprüfung hat der Teilnehmer einen mittleren Bildungsabschluss sowie zwei Jahre berufspraktische Erfahrungen in der Immobilienbranche nachzuweisen. Die EIA behält sich vor, in Ausnahmefällen andere Vorbildungen und berufliche Tätigkeiten als gleichwertig anzuerkennen. 4. Rücktritt/Kündigung des Studienvertrages durch den Teilnehmer Vor Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, löst aber nachfolgend benannte vom Teilnehmer zu zahlende Ausfallgebühren aus: Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei der EIA und Höhe der Lehrgangsgebühr.

  • Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Lehrgangsbeginn entsteht eine Ausfallgebühr von 50 Euro.
  • Bei Rücktritt vom 13. bis zu dem Tag vor Lehrgangsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 100 Euro. Dies gilt für die Module M O1 | M O2 bzw. M O3 | M O4. Bei Rücktritt von den Modulen M O5 und M O6 sowie von den Modulen M O1 | M O2 | M O3 | M O4 beträgt die Ausfallgebühr 200 Euro.
  • Bei Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginns sind die vollen Lehrgangsgebühren zu zahlen.

Nach Lehrgangsbeginn ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB. Jedoch scheiden für den Teilnehmer solche Kündigungsgründe aus, welche im Rahmen des dem Teilnehmer vertraglich zufallenden Risikos (wie z.B. intellektuelle Leistungsfähigkeit, Krankheit etc.) liegen. Die Rücktritts-/Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt des Teilnehmers ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der EIA. 5. Rücktritt/Kündigung des Studienvertrages durch einen Teilnehmer mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ein kostenloses Rücktrittsrecht bei Arbeitsaufnahme und Nichtförderung. 6. Rücktritt/Kündigung durch die EIA/Teilnehmerausschluss Die EIA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder der Lehrgang aus anderen Gründen, die die EIA nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Lehrgangsabsage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere kann der Teilnehmer kein Schadenersatz für Übernachtungskosten und Ähnliches geltend machen. Der EIA steht ferner ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. Ziffer 7 der AGB zu. 7. Lehrgangsdurchführung Der Unterricht wird entsprechend dem angekündigten Programminhalt durchgeführt. Die EIA behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Die EIA behält sich vor, einzelne Unterrichtstermine, nicht die Lehrgangsveranstaltung insgesamt, zu verschieben oder abzusagen und den Dozenten zu wechseln. Dies berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitgehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. 8. Hausordnung/Teilnehmerpflichten Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, einzuhalten. Teilnehmer die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, den Unterricht stören oder Zahlungen nicht pünktlich leisten, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die EIA kann in diesem Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr wird durch den Ausschluss nicht berührt. 9. Haftung Die EIA ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die EIA für sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der EIA beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht des Vertrages beruhen. Für Unfälle während des Lehrgangs und auf dem Weg zur oder von der Unterrichtsstätte übernimmt die EIA keine Haftung. Die EIA haftet nicht für die Beschädigungen von Hard- und Software des Teilnehmers, welche während der Teilnahme an dem Lehrgang eintreten. 10. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Lehrgangsorganisation. Diese Daten werden nach der Beendigung des Lehrgangs unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wieder gelöscht. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während Feiern und Veranstaltungen der EIA Fotos von ihm gefertigt und auch ohne weitere vorherige Zustimmung im Rahmen von werbenden Darstellungen der EIA veröffentlicht werden können. 11. Schrift-/Textform Es gilt ausschließlich die Schriftform, bei Online-Anmeldung die Textform. Mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Schriftliche Ergänzungen und/oder Streichungen innerhalb der AGB und der Anmeldung sind grundsätzlich unwirksam. Vorbehaltliche Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Saarbrücken. Bei Onlinelehrgängen gilt: Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung hat (vgl. § 26 FernUSG). 13. Gültigkeit (salvatorische Klausel) Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird durch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam.

3. AGB Seminare

Vorbemerkung Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Seminar und der Annahme/Bestätigung der Anmeldung durch die Europäische Immobilien Akademie (im Folgenden EIA genannt) zustande. Die Seminardauer bestimmt sich nach der Terminplanung. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

  1. Zahlung der Seminargebühr

Die Seminargebühren sind nach Rechnungserhalt fällig. IVD-Mitglieder, Mitglieder des Akademieclubs der Europäischen Immobilien Akademie sowie Lehrgangsteilnehmer des laufenden Geschäftsjahres erhalten eine Ermäßigung bei den Teilnahmegebühren.

  1. Umfang der Seminargebühr

Die Seminargebühren beinhalten das Recht zur Teilnahme an dem Seminar, das Bezugsrecht zum Erhalt von Seminarunterlagen (Seminarskript und/oder Handout) und das Recht zum Erhalt einer Teilnahmebestätigung. In den Seminargebühren sind nicht enthalten die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur (soweit sie nicht Bestandteil des Seminarmaterials ist), die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung.

  1. Rücktritt/Kündigung des Seminarvertrages durch den Teilnehmer, Umbuchung auf Ersatzperson

Eine Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Kosten möglich. Bei einer späteren Stornierung bis zu 7 Tage vor dem Seminar sind 50 % der Seminargebühren fällig. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen des gemeldeten Teilnehmers wird die gesamte Seminargebühr fällig. Die Vertretung des gemeldeten Teilnehmers durch eine Ersatzperson ist möglich. Eine Abmeldung vom Seminar bzw. die Umbuchung auf eine Ersatzperson ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Nach Seminarbeginn ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB. Jedoch scheiden für den Teilnehmer solche Kündigungsgründe aus, welche im Rahmen des dem Teilnehmer vertraglich zufallenden Risikos (wie z.B. intellektuelle Leistungsfähigkeit, Krankheit etc.) liegen. Die Rücktritts-/Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt des Teilnehmers ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der EIA.

  1. Rücktritt/Kündigung durch die EIA/Teilnehmerausschluss

Die EIA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder das Seminar aus anderen Gründen, die die EIA nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Seminarabsage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere kann der Teilnehmer kein Schadenersatz für Übernachtungskosten und Ähnliches geltend machen. Der EIA steht ferner ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. Ziffer 6 der AGB zu.

  1. Seminardurchführung

Der Veranstalter behält sich vor, Seminare abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten hat. Gründe können z.B. sein: nicht ausreichende Teilnehmerzahl, Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt usw.. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Die Teilnahmegebühren werden dann zurückerstattet, weitere Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Bei Ausfall des Referenten behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitgehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

  1. Hausordnung/Teilnehmerpflichten

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Seminarort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, einzuhalten. Teilnehmer die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, den Ablauf des Seminars stören oder Zahlungen nicht pünktlich leisten, können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die EIA kann in diesem Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung der gesamten Seminargebühr wird durch den Ausschluss nicht berührt.

  1. Haftung

Die EIA ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die EIA für sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der EIA beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht des Vertrages beruhen. Für Unfälle während des Seminars und auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte übernimmt die EIA keine Haftung. Die EIA haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmer zum Seminar mitgebrachten Gegenstände.

  1. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Seminarorganisation. Diese Daten werden nach der Beendigung des Seminars unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wieder gelöscht. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während Feiern und Veranstaltungen der EIA Fotos von ihm gefertigt und auch ohne weitere vorherige Zustimmung im Rahmen von werbenden Darstellungen der EIA veröffentlicht werden können.

  1. Schrift-/Textform

Es gilt ausschließlich die Schriftform, bei Online-Anmeldung die Textform. Mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Schriftliche Ergänzungen und/oder Streichungen innerhalb der AGB und der Anmeldung sind grundsätzlich unwirksam. Vorbehaltliche Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam.

  1. Urheberrecht

Das Urheberrecht für die Seminarunterlagen liegt bei der Europäischen Immobilien Akademie bzw. bei den jeweiligen Referenten. Nachdruck und Vervielfältigung sind nur mit deren Einwilligung zulässig.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Saarbrücken.

  1. Gültigkeit (salvatorische Klausel)

Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird durch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam.

4. AGB Webinare

Vorbemerkung Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Webinar und der Annahme/Bestätigung der Anmeldung durch die Europäische Immobilien Akademie (im Folgenden EIA genannt) zustande. Die Dauer des Webinars bestimmt sich nach der Terminplanung. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

  1. Zahlung der Webinargebühr

Die Webinargebühren sind nach Rechnungserhalt fällig. Nur bei fristgerechter Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten die Teilnehmer einen entsprechenden Link, um sich kurz vor Webinarbeginn online einzuloggen.

  1. Umfang der Webinargebühr

Die Webinargebühren beinhalten das Recht zur Teilnahme an dem Webinar und das Recht zum Erhalt einer Teilnahmebestätigung. In den Webinargebühren sind nicht enthalten die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur (soweit sie nicht Bestandteil des Seminarmaterials ist), die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung.

  1. Rücktritt/Kündigung des Webinarvertrages durch den Teilnehmer, Umbuchung auf Ersatzperson

Die Stornierung eines Live-Webinars ist bis 4 Werktage vor dem anberaumten Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Statt Stornierung können Teilnehmer bei Verhinderung eine Ersatzperson benennen, die in alle Rechte eintritt. Eine Abmeldung vom Webinar bzw. die Umbuchung auf eine Ersatzperson ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB. Jedoch scheiden für den Teilnehmer solche Kündigungsgründe aus, welche im Rahmen des dem Teilnehmer vertraglich zufallenden Risikos (wie z.B. intellektuelle Leistungsfähigkeit, Krankheit etc.) liegen.

  1. Webinardurchführung

Der Veranstalter behält sich vor, Webinare abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten hat. Gründe können z.B. sein: nicht ausreichende Teilnehmerzahl, Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt usw.. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Die Teilnahmegebühren werden dann zurückerstattet, weitere Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Bei Ausfall des Referenten behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitgehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

  1. Teilnehmerpflichten

Bei der Teilnahme an einem Webinar ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem Webinar zu testen. Der Ausfall der vom Teilnehmer zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

  1. Haftung

Die EIA ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die EIA für sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Webinars nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der EIA beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht des Vertrages beruhen. Für Unfälle während des Webinars übernimmt die EIA keine Haftung. Die EIA haftet nicht für die Beschädigungen von Hard- und Software des Teilnehmers, welche während der Teilnahme an dem Webinar eintreten.

  1. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Webinarabwicklung einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Webinarorganisation. Diese Daten werden nach der Beendigung des Webinars unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wieder gelöscht.

  1. Schrift-/Textform

Es gilt ausschließlich die Schriftform, bei Online-Anmeldung die Textform. Mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Schriftliche Ergänzungen und/oder Streichungen innerhalb der AGB und der Anmeldung sind grundsätzlich unwirksam. Vorbehaltliche Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam.

  1. Urheberrecht

Der Inhalt aller Webinare sowie alle Materialien (Webinar-Unterlagen, zur Verfügung gestellte Aufzeichnungen usw.) sind geistiges Eigentum der Europäischen Immobilien Akademie bzw. der jeweiligen Referenten und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich durch den angemeldeten Teilnehmer genutzt werden, dem sie zur Verfügung gestellt wurden. Nicht erlaubt sind insbesondere die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung eines Webinars in Audio oder Video bzw. durch Screenshots.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Saarbrücken. Bei Webinaren gilt: Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung hat (vgl. § 26 FernUSG).

  1. Gültigkeit (salvatorische Klausel)

Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird durch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam.

5. AGB Online-Audio-Pakete

Vorbemerkung Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu dem „Online-Audio-Paket” und der Annahme/Bestätigung der Anmeldung durch die Europäische Immobilien Akademie (im Folgenden EIA genannt) zustande. Die Dauer des „Online-Audio-Pakets“ bestimmt sich nach der Terminplanung. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

  1. Zahlung der Teilnahmegebühr

Die Gebühren für das „Online-Audio-Paket“ sind nach Rechnungserhalt fällig. Nur bei fristgerechter Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten zum virtuellen Schulungsraum.

  1. Umfang der Teilnahmegebühr

Die Gebühren für das „Online-Audio-Paket“ beinhalten das Recht zur Teilnahme und das Recht zum Erhalt einer Teilnahmebestätigung. In den Teilnahmegebühren sind nicht enthalten die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur, die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung.

  1. Rücktritt/Kündigung des Vertrages zum „Online-Audio-Paket“ durch den Teilnehmer, Umbuchung auf Ersatzperson

Vor dem Beginn des „Online-Audio-Pakets“ ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, löst aber nachfolgend benannte vom Teilnehmer zu zahlende Ausfallgebühren aus. Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei der EIA:

  • Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn „Online-Audio-Paket“ entsteht eine Ausfallgebühr von 50 Euro.
  • Bei Rücktritt vom 13. bis zu dem Tag vor Beginn „Online-Audio-Paket“ beträgt die Ausfallgebühr 100 Euro.
  • Bei Rücktritt am Tag des Beginns „Online-Audio-Paket“ sind die vollen Gebühren zu zahlen.

Nach dem Beginn „Online-Audio-Paket“ ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB. Jedoch scheiden für den Teilnehmer solche Kündigungsgründe aus, welche im Rahmen des dem Teilnehmer vertraglich zufallenden Risikos (wie z.B. intellektuelle Leistungsfähigkeit, Krankheit etc.) liegen. Die Rücktritts-/Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt des Teilnehmers ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der EIA. Anstelle eines Rücktritts vom Vertrag können Teilnehmer bei Verhinderung eine Ersatzperson benennen, die in alle Rechte eintritt. Diese Umbuchung auf eine Ersatzperson ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.

  1. Durchführung des „Online-Audio-Pakets“

Der Veranstalter behält sich vor, Lerneinheiten (bestehend aus jeweils 2 Lernsequenzen) abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten hat. Gründe können z.B. sein: nicht ausreichende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Die Teilnahmegebühren werden dann zurückerstattet, weitere Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, die Chats am Ende der jeweiligen Lernsequenzen abzusagen oder eine Uhrzeitänderung vorzunehmen, wenn Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten hat. Gründe können z.B. sein: Erkrankung von Dozenten, technische Probleme, höhere Gewalt usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Ein neuer Chattermin wird zeitnah festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt. Ansprüche der Teilnehmer aus dieser Terminverschiebung resultieren hieraus nicht. Bei Ausfall eines für den Chat vorgesehenen Dozenten behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzdozenten zu stellen. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitgehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

  1. Teilnehmerpflichten

Bei der Teilnahme an dem „Online-Audio-Paket“ ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Lern-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem „Online-Audio-Paket“ zu testen. Der Ausfall der vom Teilnehmer zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

  1. Haftung

Die EIA ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die EIA für sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des „Online-Audio-Pakets“ nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der EIA beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht des Vertrages beruhen. Für Unfälle während der Teilnahme am „Online-Audio-Paket“ übernimmt die EIA keine Haftung. Die EIA haftet nicht für die Beschädigungen von Hard- und Software des Teilnehmers, welche während der Teilnahme eintreten.

  1. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des „Online-Audio-Pakets“ einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Organisation des „Online-Audio-Pakets“. Diese Daten werden nach der Beendigung der Teilnahme am „Online-Audio-Paket“ unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wieder gelöscht.

  1. Schrift-/Textform

Es gilt ausschließlich die Schriftform, bei Online-Anmeldung die Textform. Mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Schriftliche Ergänzungen und/oder Streichungen innerhalb der AGB und der Anmeldung sind grundsätzlich unwirksam. Vorbehaltliche Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam.

  1. Urheberrecht

Der Inhalt aller Lerneinheiten im Rahmen des „Online-Audio-Pakets“ sowie alle Lernmaterialien sind geistiges Eigentum der Europäischen Immobilien Akademie bzw. der jeweiligen Referenten und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich durch den angemeldeten Teilnehmer genutzt werden, dem sie zur Verfügung gestellt wurden. Nicht erlaubt sind insbesondere die auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Saarbrücken. Bei dem „Online-Audio-Paket“ gilt: Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung hat (vgl. § 26 FernUSG).

  1. Gültigkeit (salvatorische Klausel)

Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird durch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam. Stand AGB/Januar 2019

6. AGB Fallbeispiele

Vorbemerkung Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu dem „Fallbeispiel” und der Annahme/Bestätigung der Anmeldung durch die Europäische Immobilien Akademie (im Folgenden EIA genannt) zustande. Die Dauer des „Fallbeispiels“ bestimmt sich nach der Terminplanung. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

  1. Zahlung der Teilnahmegebühr

Die Gebühren für das „Fallbeispiel“ sind nach Rechnungserhalt fällig. Nur bei fristgerechter Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten zum virtuellen Schulungsraum.

  1. Umfang der Teilnahmegebühr

Die Gebühren für das „Fallbeispiel“ beinhalten das Recht zur Teilnahme und das Recht zum Erhalt einer Teilnahmebestätigung. In den Teilnahmegebühren sind nicht enthalten die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur, die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung.

  1. Rücktritt/Kündigung des Vertrages zum „Fallbeispiel“ durch den Teilnehmer, Umbuchung auf Ersatzperson

Vor dem Beginn des „Fallbeispiel“ ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, löst aber nachfolgend benannte vom Teilnehmer zu zahlende Ausfallgebühren aus. Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei der EIA:

  • Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn des „Fallbeispiels“ entsteht eine Ausfallgebühr von 50 Euro.
  • Bei Rücktritt vom 13. bis zu dem Tag vor Beginn des „Fallbeispiels“ beträgt die Ausfallgebühr 100 Euro.
  • Bei Rücktritt am Tag des Beginns des„Fallbeispiels“ sind die vollen Gebühren zu zahlen.

Nach dem Beginn des „Fallbeispiels“ ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB. Jedoch scheiden für den Teilnehmer solche Kündigungsgründe aus, welche im Rahmen des dem Teilnehmer vertraglich zufallenden Risikos (wie z.B. intellektuelle Leistungsfähigkeit, Krankheit etc.) liegen. Die Rücktritts-/Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt des Teilnehmers ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der EIA. Anstelle eines Rücktritts vom Vertrag können Teilnehmer bei Verhinderung eine Ersatzperson benennen, die in alle Rechte eintritt. Diese Umbuchung auf eine Ersatzperson ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.

  1. Durchführung des „Fallbeispiels“

Der Veranstalter behält sich vor, Lerneinheiten (bestehend aus jeweils 2 Lernsequenzen) abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten hat. Gründe können z.B. sein: nicht ausreichende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Die Teilnahmegebühren werden dann zurückerstattet, weitere Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, die Chats am Ende der jeweiligen Lernsequenzen abzusagen oder eine Uhrzeitänderung vorzunehmen, wenn Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten hat. Gründe können z.B. sein: Erkrankung von Dozenten, technische Probleme, höhere Gewalt usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Ein neuer Chattermin wird zeitnah festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt. Ansprüche der Teilnehmer aus dieser Terminverschiebung resultieren hieraus nicht. Bei Ausfall eines für den Chat vorgesehenen Dozenten behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzdozenten zu stellen. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitgehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

  1. Teilnehmerpflichten

Bei der Teilnahme an dem „Fallbeispiel“ ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Lern-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem „Fallbeispiel“ zu testen. Der Ausfall der vom Teilnehmer zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

  1. Haftung

Die EIA ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die EIA für sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des „Fallbeispiels“ nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der EIA beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht des Vertrages beruhen. Für Unfälle während der Teilnahme am „Fallbeispiel“ übernimmt die EIA keine Haftung. Die EIA haftet nicht für die Beschädigungen von Hard- und Software des Teilnehmers, welche während der Teilnahme eintreten.

  1. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des „Fallbeispiels“ einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Organisation des „Fallbeispiels“. Diese Daten werden nach der Beendigung der Teilnahme am „Fallbeispiel“ unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wieder gelöscht.

  1. Schrift-/Textform

Es gilt ausschließlich die Schriftform, bei Online-Anmeldung die Textform. Mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Schriftliche Ergänzungen und/oder Streichungen innerhalb der AGB und der Anmeldung sind grundsätzlich unwirksam. Vorbehaltliche Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam.

  1. Urheberrecht

Der Inhalt aller Lerneinheiten im Rahmen des „Fallbeispiels“ sowie alle Lernmaterialien sind geistiges Eigentum der Europäischen Immobilien Akademie bzw. der jeweiligen Referenten und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich durch den angemeldeten Teilnehmer genutzt werden, dem sie zur Verfügung gestellt wurden. Nicht erlaubt sind insbesondere die auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Saarbrücken. Bei dem „Fallbeispiel“ gilt: Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung hat (vgl. § 26 FernUSG).

  1. Gültigkeit (salvatorische Klausel)

Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird durch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam. Stand AGB/Januar 2019