Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, Titel des Papiers: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien“. Wie beim Bestellerprinzip für Miete sieht der Entwurf zum Pendant für Kauf vor, dass der Auftraggeber des Maklers, in der Regel also der Verkäufer, auch dessen Leistung bezahlt. Die Idee hinter dem Bestellerpinzip – „wer bestellt, der zahlt“ – ist nicht neu. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen existiert das Gesetz bereits seit 2015. Einen Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes sieht das Papier nicht vor. Auch die Kappungsgrenze von maximal 2% des Kaufpreises wird im Referentenentwurf der SPD nicht gefordert. Die aktuelle Debatte um die Einführung des Bestellerprinzips zeigt kontroverse Positionen: Die große Koalition von CDU/CSU und SPD hat das Bestellerprinzip beim Kauf nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Daher ist die Umsetzung theoretisch Verhandlungssache. Laut Bundesjustizministerin Barley (SPD) sei das Bestellerprinzip jedoch beschlossene Sache. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Großteil der Immobilienmakler stellen sich gegen das Bestellerprinzip und sprechen sich für eine bundesweite Provisionsteilung aus. „Das SPD-Vorhaben wird den ihm zugeschriebenen Zweck – nämlich die Käufer finanziell zu entlasten – nicht erfüllen. Ganz im Gegenteil: Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsleistung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein“, kommentiert Präsident Jürgen Michael Schick den Gesetzentwurf. In der Tat gehört der Kauf eines Eigenheims für viele Menschen zur größten Transaktion ihres Lebens. Bei dieser Entscheidung kann ein Immobilienmakler ein wichtiger Berater und Vermittler sein. Der Makler moderiert den Transaktionsprozess und führt einen Interessenausgleich zwischen Käufer und Verkäufer durch. Als Dienstleister sorgt er dafür, dass am Ende ein für beide Seiten erfolgreicher Abschluss erzielt wird. In weniger nachgefragten Regionen haben Makler häufig die schwierige Aufgabe, überhaupt einen Käufer zu finden. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Makler von beiden Seiten bezahlt wird. Zudem ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Dadurch erhöht sich auch die Grunderwerbssteuer, die der Käufer tragen muss. Eine Erhöhung, von der allein der Staat profitiert.

Hier geht es zur Petition gegen das Bestellerprinzip: PETITION