Die Große Koalition ist aus der Sommerpause zurück. Der Koalitionsausschuss hat nun in seiner jüngsten Sitzung eine Kompromisslösung zu dem umstrittenen Punkt „Bestellerprinzip“ beschlossen. Die SPD hatte die Einführung des Bestellerprinzips beim Kauf bzw. beim Verkauf von Immobilien gefordert. Danach würde der Besteller des Immobilienmaklers die Kosten zu 100% tragen. In der Regel wäre das der Verkäufer der Immobilie. Dazu kommt es nun aber nicht. Der IVD begrüßt die jetzt vorgestellte Kompromisslösung. Diese sieht im Kern vor, dass für den Fall, indem Käufer und Verkäufer beide Auftraggeber sind, die Teilung der Provision vereinbart wird. Damit bleibt die Doppeltätigkeit des Maklers erhalten, was eine gute Nachricht sei. Die Neuregelung gilt bei selbstgenutzten Wohnimmobilien (Einfamilienhaus oder Wohnung), nicht bei Gewerbeimmobilien. Zu einer Deckelung der Maklerprovision, wie es die Grünen gefordert haben, wird es darüber hinaus nicht kommen. Nun wird der Gesetzesentwurf vorbereitet, der das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Der IVD wird sich aktiv in die Ausgestaltung einbringen. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz frühestens Mitte 2020 in Kraft treten wird.