Makler und Verwalter von Wohnimmobilien haben bald nur noch 1 1/2 Jahre Zeit, ihrer Weiterbildungsverpflichtung nachzukommen. Zwar trat die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht gemäß § 15b Absatz 1 MaBV erst Anfang August 2018 in Kraft, doch der Dreijahreszeitraum zum Nachweis der geforderten 20 Zeitstunden läuft schon seit Anfang 2018. Es wird also langsam Zeit, sich nach geeigneten Veranstaltungen umzusehen. Wer sowohl makelt, als auch verwaltet muss sogar 40 Zeitstunden anstreben. Die EIA bietet für Einzelteilnehmer, als auch für Teilnehmergruppen eine Vielzahl an Weiterbildungsangeboten. Neben den Halbtages-, Tages- und Zweitagesseminaren in Saarbrücken (4, 7 bzw. 11 zertifzierte Fortbildungsstunden), können Teilnehmern auch bei Webinaren zu unterschiedlichen Fachthemen jeweils eine Zeitstunde zum Nachweis der Weiterbildung zertifiziert werden. Wer beruflich sehr eingespannt ist und der Fortbildungsverpflichtung mit nur einer Weiterbildungsveranstaltung nachkommen möchte, für den bietet sich das begleitete Selbststudium an. Bei dieser Weiterbildungsmöglichkeit werden den Teilnehmern auf einer Online-Plattforum Lernmaterialien zum Selbststudium zur Verfügung gestellt. Für Immobilienverwalter werden 6 Themenbereiche (Lerneinheiten) und für Immobilienmakler 2 Themenbereiche (Lerneinheiten) angeboten. Bei erfolgreicher Teilnahme werden für jede Lerneinheit 20 Zeitstunden zum Nachweis der Weiterbildung zertifiziert. Das begleitete Selbststudium ist auch eine hervorragende Lösung für kleinere Firmen, die so ihre Mitarbeiter en bloque weiterbilden können, ohne das Alltagsgeschäft zu sehr zu belasten. Übrigens: Wer einen Lehrgang bei der EIA belegt, hat in jedem Fall seine Weiterbilungspflicht für drei Jahre erfüllt!!!