Förderung von EIA Diplomabschlüssen

Als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung, erfüllt die EIA die Voraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Dieses Gesetz ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der EIA sich ihren Diplomabschluss an der EIA bis zu 75% finanziell fördern zu lassen.

Die Förderung der einzelnen Abschlüsse kann bis zu 75 % der anfallenden Diplomgebühren betragen. 

Die Förderung richtet sich, ohne Alters- oder Einkommensgrenze, an alle Personen:

  • deren Bildungsabschluss nicht höher als ein Bachelorabschluss ist
  • die bereits über eine Berufsausbildung oder gleichwertige Qualifikation verfügen
  • die bis zum letzten Unterrichtstag Ihrer Diplomfortbildung insgesamt 2 Jahre Berufspraxis in der Immobilienbranche nachweisen können.
  • Eine Förderung ist auch möglich, wenn der Teilnehmer bereits einen Bachelor-Abschluss oder einen privatrechtlich zertifizierten Fortbildungsabschluss hat.

    Geförderte Diplomabschlüsse

    Diplom Immobilienbetriebswirtin / Diplom Immobilienbetriebswirt

    ab 2.810€ | Präsenz/Livestream |
    Berufsbegleitend

    Gepr. Immobilienfachwirtin (IHK) / Gepr. Immobilienfachwirt (IHK)

    ab 1.565€ | Präsenz/Livestream |
    Berufsbegleitend

    Diplom Immobilienfachwirtin / Diplom Immobilienfachwirt

    ab 1.565€ | Präsenz/Livestream |
    Berufsbegleitend

    Diplom Immobilienwirtin / Diplom Immobilienwirt

    ab 1.265€ | Online |
    Berufsbegleitend

    Diplom Gutachterin / Diplom Gutachter

    ab 1.345€ | Präsenz/Livestream |
    Berufsbegleitend

    Diplom Immobilienberaterin / Diplom Immobilienberater

    ab 1.565€ | Präsenz/Livestream |
    Berufsbegleitend

    Diplom Immobilienverwalterin / Diplom Immobilienverwalter

    ab 965€ | Online |
    Berufsbegleitend

    BILDUNGSURLAUB

    Unsere Studienmodule sind als Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung anerkannt, so dass auf der Grundlage des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetzes (SWBG) für diese Maßnahmen Bildungsurlaub bei dem Arbeitgeber beantragt werden kann. In einigen anderen Bundesländern sind Anträge auf Bildungsurlaub ebenfalls möglich. Die Einzelheiten bitten wir Sie mit der Studienleitung zu besprechen.