Wer nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung zur Weiterbildung verpflichtet ist, muss sich fachlich entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeit weiterbilden. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen der Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Die Weiterbildungsverpflichtung ab dem 1. August 2018 gilt für Immobilienmakler und Immobilienverwalter und umfasst 20 Stunden in drei Jahren. Der erste Fortbildungszeitraum von drei Jahren endet am 31.12.2020.

  • Die Fortbildungsverpflichtung gilt für Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken (Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter)
  • Pflicht zu 20 Stunden Weiterbildung in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren
  • Darüber hinausgehende Weiterbildungsstunden können nicht auf den nächsten Weiterbildungszeitraum übertragen werden
  • Nachweiszeitraum: 01.01.2018 – 31.12.2020 
  • Sind Sie sowohl als Makler als auch als Verwalter tätig, müssen 20 Stunden Weiterbildung in beiden Tätigkeitsbereichen erbracht werden (also 40 Fortbildungsstunden insgesamt)
  • Wechselt ein gesetzlicher Vertreter zu einer anderen juristischen Person, kann er die absolvierten Ausbildungsstunden mitnehmen
  • Weiterbildungsnachweise (z.B. EIA-Zertifikate) müssen fünf Jahre aufbewahrt werden
  • Auf Anfrage Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde müssen Sie auskunftsfähig sein und Ihre 20 Stunden Pflichtfortbildung nachweisen können.
  • eine Weiterbildungsstunde beträgt immer 60 Minuten Fachvortrag in PräsenzformWebinaren (auch E-Learning mit Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter) oder Inhouse-Seminaren
  • Reine Diskussionsrunden oder fachliche Unterhaltungen gelten nicht als Fortbildung
  • Ausbildungsabschluss als Immobilienkaufmann oder Weiterbildungsabschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt: Die Weiterbildungspflicht beginnt in diesen Fällen erst drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungs- oder Weiterbildungsabschlusses
  • Inhaltlich muss sich die Fortbildung immer an mindestens eines der hier genannten Sachgebiete orientieren

Unsere Fortbildungsangebote

(gemäß § 15b MaBV)

Die EIA bietet die Präsenz & Online Lehrgänge zum/zur „Geprüften Immobilienmakler/-in (EIA)“ und zum/zur „Geprüften Miet- und WEG-Verwalter/-in (EIA)„sowie eine Vielzahl an Seminaren und Webinaren an, die als Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV geeignet sind.

Nutzen Sie das Angebot der EIA, um sich qualifiziert weiterzubilden. Infos hierzu erhalten Sie hier auf unserer Homepage oder telefonisch unter: 0681 – 927380.